Beiträge

Mitgliedsbeiträge – Volles Kalenderjahr
Der TCSN bietet für Familien, Erwachsene, Auszubildende, Jugendliche und Kinder verschiedene Möglichkeiten der Vollmitgliedschaft im Verein.Aktivmitglieder nehmen als Vollmitglieder am Spielbetrieb des TCSN teil und können die Plätze des TCSN nutzen; sie haben auch Arbeitsstunden gem. der Arbeitsstundenregelung des TCSN zu leisten.

Passivmitglieder sind Vollmitglieder des TCSN, jedoch ohne am Spielbetrieb teilzunehmen und die Plätze zu nutzen; sie sind dadurch von der Ableistung der Arbeitsstunden befreit.

Aktive Mitglieder anderer Vereine können eine “Zweitmitgliedschaft” erwerben; diese berechtigt zur Teilnahme am Spielbetrieb.

Die Mitgliedsbeiträge werden durch die Mitgliederversammlung des TCSN festgelegt. Grundsätzlich ist für die gewählte Mitgliedschaft der volle Jahresbeitrag für das lfd. Kalenderjahr an den TCSN zu entrichten.

Derzeit gelten folgende Jahresmitgliedsbeiträge :

> Erwachsener als aktives Einzelmitglied 145,00 €
> Ehepaar / Lebenspartnerschaft (aktiv / aktiv) 220,00 €
> Familie (2 Erw. + 1 Kind bis 18 Jahre alle aktiv) 255,00 €
> Familie (2 Erw. + 2 Kinder bis 18 Jahre alle aktiv) 275,00 €
> Familie (2 Erw. + 3 Ki. & mehr bis 18 Jahre alle aktiv) 295,00 €
> Kinder bis 14 Jahre als aktives Einzelmitglied 55,00 €
> Jugendliche 15 bis 18 Jahre als aktives EM 75,00 €
> Azubi./ Studenten als aktives Einzelmitglied
bis längstens Vollendung des 25. Lebensjahres
75,00 €
> Erwachsener als passives Einzelmitglied 65,00 €
> Ehepaar / Lebenspartnerschaft (aktiv / passiv) 175,00 €
> Ehepaar / Lebenspartnerschaft (beide passiv) 95,00 €
> Kinder / Jugendliche / Azubi. / Studt. als passives EM 22,50 €
> “Zweitmitgliedschaft” 80,00 €
> nicht geleistete Arbeitsstunden (pro Std.) 12,50 €
Mitgliedsbeiträge – Neueintritt im lfd. Jahr
Erfolgt die Aufnahme in den TCSN im laufenden Kalenderjahr, gelten folgende Optionen für Neumitglieder im Eintrittsjahr:

>> Das Neumitglied entrichtet den vollen Jahresbeitrag; es gilt dann die Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende des Eintrittsjahres ab sofort!

>> Das Neumitglied wählt einen reduzierten Jahresbeitrag für das Eintrittsjahr gem. nachstehender Staffelung; es gilt dann die Kündigungsfrist von 3 Monaten erst zum Ende des Folgejahres !

> Eintritt in den Monaten Jan. bis Mai
> Eintritt in den Monaten Juni bis Juli
> Eintritt in den Monaten Aug. bis Sept.
> Eintritt in den Monaten Okt. bis Dez.
voller Mitgliedsbeitrag
– 20 % v. Jahresbeitrag
– 50 % v. Jahresbeitrag
– 100 % v. Jahresbeitrag
Arbeitsstunden sind gem. der Arbeitsstundenregelung des TCSN zu leisten!
Änderung / Kündigung der Mitgliedschaft
Alle Änderungswünsche und Kündigungserklärungen haben schriftlich gegenüber dem geschäftsführenden Vorstand (Vorsitzender/Kassierer/ Geschäftsführer) des TCSN zu erfolgen; es zählt das Zugangsdatum! Der Wechsel von der Aktivmitgliedschaft zur Passivmitgliedschaft kann nur zum Jahresende (31.12.) mit Wirkung zum folgenden Kalenderjahr erfolgen! Erst ab dem Folgejahr gilt der neue Beitragssatz und die Befreiung von den zu leistenden Arbeitsstunden.

Die Mitgliedschaft im TCSN kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Kalenderjahresende schriftlich gekündigt werden; Zugang spätestens am 30. September des Jahres unbedingt erforderlich!

Ausnahme: Wird der reduzierte Mitgliedsbeitrag für das Eintrittsjahr gewählt; gilt die Kündigungsfrist von 3 Monaten erst zum Jahresende des Kalenderjahres, welches auf das Eintrittsjahr folgt!

Arbeitsstundenregelung
Jedes aktive Mitglied des TCSN hat ab dem 16. Lebensjahr kalenderjährlich eine bestimmte Anzahl an Arbeitsstunden auf der Anlage des TCSN zu leisten. Diese Stunden können auf Veranstaltungen, bei Pflege-/Instandhaltungsmaßnahmen der Anlage, auch durch Betreuung der Jugendmannschaften etc. abgeleistet werden. Entsprechende Hinweise werden rechtzeitig im Clubhaus des TCSN ausgehängt. Die Arbeitsstunden können nur zu den vorgegebenen Zeiten abgeleistet werden. Der allein zuständige Ansprechpartner ist der 1. Technische Wart des TCSN; für die Betreuung der Jugendmannschaften auch der 1. Jugendwart.

Nicht geleistete Arbeitsstunden im Kalenderjahr werden mit einem festgelegten Stundensatz zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag berechnet.

Die Anzahl der zu leisten Arbeitsstunden wird durch die Mitgliederversammlung des TCSN festgelegt; ebenso der Stundensatz für nicht geleistete Arbeitsstunden.

Derzeit beträgt die Stundenanzahl im Kalenderjahr für :

> männliche Vereinsmitglieder                    6 Stunden pro Jahr (Mitglied ab 01.d.Jahres)
> weibliche Vereinsmitglieder                      4 Stunden pro Jahr (Mitglied ab 01.d.Jahres)

> Mitglieder, die das 70. Lebensjahr vollendet haben, haben nur die Hälfte zu leisten

Im Eintrittsjahr reduziert sich die Stundenanzahl nach dem Eintrittsmonat;
im Folgejahr ist die volle Stundenanzahl zu leisten. Es gilt derzeit :
> Eintrittsmonat Jan. – Juni
> Eintrittsmonat Juli – Aug.
> Eintrittsmonat Sep. – Dez.
männl. 06 Std.
männl. 03 Std.
männl. 00 Std.
weibl. 04 Std.
weibl. 02 Std.
weibl. 00 Std.
Von der Ableistung der Arbeitsstunden im lfd. Kalenderjahr sind befreit:

> Mitglieder, die verletzungs- od. krankheitsbedingt am Spielbetrieb -auf das ganze Kalenderjahr gesehen- nicht teilnehmen können
> Passivmitglieder / Vorstandsmitglieder des TCSN

Der mögliche Befreiungsgrund ist vom Mitglied zu Jahresbeginn gegenüber dem Vorstand des TCSN schriftlich anzuzeigen; dieser trifft darüber eine Entscheidung. Erfolgt die Anzeige nicht rechtzeitig (spätestens bis zum 30.04. d. KJ.), sind die Arbeitsstunden abzuleisten bzw. werden als nicht geleistete Arbeitsstunden seitens des TCSN berechnet.

Der Vorstand des TCSN kann in Härtefällen auf Antrag eine Einzelfallentscheidung treffen.