Spielordnung des TCSN / Verhalten auf der Anlage
A. Spielordnung
- Die Tennisplätze sind in der Zeit von 07.00 Uhr bis 23.00 Uhr geöffnet.
- Spielberechtigt sind nur Mitglieder, die im Besitz eines gültigen Timers sind. Ferner Gastspieler, soweit sie die Genehmigung und die nach der Satzung festgelegte Spielgebühr entrichtet haben.
- Die Plätze dürfen nur mit Tennisschuhen und Tennisbekleidung betreten werden.
- Die Plätze dürfen nur in einem bespielbaren Zustand belegt werden. Generell sind die Plätze von allen Mitgliedern gleichberechtigt zu benutzen. Die Belegung läuft nach dem Timersystem. Nach einer Stundenbelegung muss sich der Spieler/in im Tennisgelände aufhalten. Es darf nur einmal getimt werden, danach muss anderen Spielern die Möglichkeit eingeräumt werden, den Platz zu belegen. Jeder Spieler ist verpflichtet, zunächst unbespielte, aber bespielbare Plätze zu belegen. Sind alle Plätze belegt, dürfen Spieler/innen, deren Spielzeit abgelaufen ist, auf den Plätzen abgelöst werden. Ist kein weiterer Bedarf vorhanden, kann der Platz erneut vom selben Spieler/in belegt werden. Ab 17.00 Uhr stehen die Plätze den Erwachsenen zur Verfügung. Jugendliche können jedoch, soweit Plätze frei sind, diese belegen, müssen sie aber bei Bedarf den Erwachsenen nach Ablauf der getimten Stunde zur Verfügung stellen. Berufstätige Jugendliche sind wie Erwachsene anzusehen. Belegungsausnahmen (Training, Meisterschaftsspiele, Turniere, etc.) sind der Timertafel oder Trainingsplan zu entnehmen. Sie werden vom Sportwart, nach Absprache mit dem Vorstand, festgelegt.
- Mitglieder, die am Training teilnehmen, dürfen nicht vortimen.
- Die Spielzeit für ein Einzel beträgt 1 Stunde. Bei einem Doppel verlängert sich die Spielzeit um 30 Min. nach hinten.
- Die letzten 5 Min. einer Spielzeit sollten der Platzpflege dienen. Jeder Spieler/in hat die Pflicht, die Plätze abzuziehen, die Linien zu fegen und bei Bedarf den Platz zu wässern.
- Aus Sicherheits- und Haftungsgründen werden die Erziehungsberechtigten von Kindern und Jugendlichen unter 14 Jahren darauf hingewiesen, den Spielbetrieb und den Aufenthalt auf der Tennisanlage zu beaufsichtigen.
B. Gastspieler
- Mitglieder des TCSN können mit anderen Spielern, die nicht Mitglieder im TCSN sind, die Plätze zum Spielen benutzen, allerdings nur wenn nicht gleichzeitig Mitglieder die Plätze nutzen. Das Gastspiel ist vor Beginn der Spielzeit in die dafür vorgesehene Liste einzutragen mit Namen des gastgebenden Mitglieds und des Gastspielers. Die fälligen Gebühren für Gastspiele werden durch den Kassierer von dem uns bekannten Konto abgebucht.
- Die Gebühr je Gastspieler beträgt 10,00 € pro Stunde!
- Gastspiele für Jugendliche: Jugendliche, die mit einem Jugendlichen als Gast spielen, zahlen keine Gebühr!
- Gastspiele für jugendliche Vereinsmitglieder mit erwachsenen Nichtvereinsmitgliedern kosten je Gastspieler 10,00 € pro Stunde.
- Nichtvereinsmitglieder, die Trainingsstunden beim offiziellen Trainer des TCSN buchen, haben eine Platzgebühr in Höhe von 10,00 € pro Trainingsstunde zu entrichten.
C. Verhalten bei Wettspielen
- Wettspiele und Turnierspiele sind gemäß den Regeln der Wettspielordnung durchzuführen, daher gelten insbesondere die folgenden Regeln:
- Wettspiele sind pünktlich zu beginnen. Dafür stehen mindestens 2 Plätze je Wettspiel zur Verfügung. Ist kein weiteres Wettspiel zur gleichen Zeit angesetzt oder bereits angefangen, können mehr Plätze in Anspruch genommen werden.
- Wettspiele oder vom Verein veranstaltete Turniere haben Vorrang vor dem allgemeinen Spielbetrieb.
- Bei Wettspielen oder bei Turnierspielen entscheiden allein die Spieler auf dem Platz über Einhaltung der Spielregeln, z. B. ob ein Ball aus war oder nicht. Können die Spieler sich nicht einigen, entscheidet der Oberschiedsrichter.
- Zuschauer (Eltern, Trainer, Mannschaftskameraden oder Andere) haben kein Recht, sich in die Entscheidungen der Spieler auf dem Platz einzumischen.
- Coaching ist nicht gestattet.
D. Sonstiges
- Das Verhalten aller Benutzer der Tennisanlage sollte von Sportsgeist, Fairness und gegenseitigem Respekt geprägt sein.
- Benutzung von Sitzgelegenheiten von der Terrasse des Clubs auf der Anlage bzw. neben den Plätzen ist erlaubt; es wird gebeten, die Sitzgelegenheiten nach Gebrauch wieder auf die Terrasse zurückzubringen.
- Rauchen ist auf den Tennisplätzen untersagt, ebenso auf den Wegen zwischen den Tennisplätzen und den Grünflächen. Rauchen auf der Terrasse ist nur insoweit gestattet, wie Andere, insbesondere Kinder / Jugendliche, nicht belästigt werden. Wir würden uns freuen, wenn bei Anwesenheit von Kindern oder Jugendlichen auf Rauchen verzichtet wird, um ein positives Beispiel zu geben.
- Auf der gesamten Tennisanlage sind Hunde an der Leine zu führen.
Bei Verstößen gegen die Spielordnung oder die obigen Richtlinien ist unverzüglich der Vorstand zu informieren. Er entscheidet über erforderliche Maßnahmen.
Wenn jeder Spieler oder Gast diese Punkte einhält, wird ein reibungsloser und für alle angenehmer Spielbetrieb auf der Anlage des TCSN möglich sein.
Paderborn, im Juni 2018 Der Vorstand des TC